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Einfuehrung

Ursula Haverbeck: Wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilt

Einführung

In den letzten Jahren hat sich die Justiz immer wieder mit den Äußerungen von Ursula Haverbeck, einer nationalsozialistischen Aktivistin und verurteilten Straftäterin, auseinandersetzen müssen. Haverbeck wurde bereits 2004 erstmals wegen Volksverhetzung verurteilt.

Jüngste Verurteilung

Im August 2022 verurteilte das Landgericht Hamburg Haverbeck erneut zu einer Haftstrafe wegen Volksverhetzung. Die 95-jährige Holocaust-Leugnerin wurde für schuldig befunden, in mehreren Reden und Veröffentlichungen antisemitische und nationalsozialistische Inhalte verbreitet zu haben.

Argumentation der Verteidigung

Haverbecks Verteidigung argumentierte, dass sie aufgrund ihres Alters und Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage sei, eine Haftstrafe anzutreten. Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück und verwies auf Haverbecks bisheriges Verhalten, bei dem sie wiederholt die Auflagen des Gerichts missachtet hatte.

Hintergrund

Ursula Haverbeck wurde 1928 in Hamburg geboren. Sie war eine aktive Unterstützerin der NSDAP und ist seit vielen Jahren eine führende Figur in der rechtsextremen Szene. Haverbeck ist mehrfach wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung verurteilt worden.

Strafregister

Haverbecks Strafregister umfasst folgende Verurteilungen:

  • 2004: Erste Verurteilung wegen Volksverhetzung
  • 2009: Verurteilung wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen
  • 2015: Verurteilung wegen Anstiftung zum Rassenhass
  • 2017: Verurteilung wegen Volksverhetzung
  • 2022: Erneute Verurteilung wegen Volksverhetzung

Die jüngste Verurteilung von Ursula Haverbeck unterstreicht einmal mehr die Entschlossenheit der Justiz, Hassreden und die Leugnung historischer Gräueltaten zu bekämpfen.


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